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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2003 - L 7 AL 174/01   

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https://dejure.org/2003,86212
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2003 - L 7 AL 174/01 (https://dejure.org/2003,86212)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.09.2003 - L 7 AL 174/01 (https://dejure.org/2003,86212)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. September 2003 - L 7 AL 174/01 (https://dejure.org/2003,86212)
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  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2003 - L 7 AL 174/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. z.B. Urteil vom 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R -, SozR 3-4220 § 6 Nr. 7), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 26.11.2002 - L 7 AL 453/00 -) zu den Voraussetzungen einer dieser Zweckbestimmung entsprechenden Vermögensdisposition, ist festzustellen, ob der Arbeitslose sein Vermögen tatsächlich zur Aufrechterhaltung seiner Alterssicherung bestimmt hat (subjektive Zweckbestimmung) und ob die objektiven Begleitumstände im Einklang mit der subjektiven Zweckbestimmung stehen und diese damit glaubhaft ist.
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2003 - L 7 AL 174/01
    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R - SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) bereits berücksichtigtes Vermögen bei der Ermittlung der Dauer fehlender Bedürftigkeit nach § 9 Alhi-VO nicht erneut berücksichtigt werden kann, solange nicht neues Vermögen erworben ist, der Ver-kehrswert des Vermögens sich nicht erheblich verändert hat und die Arbeitslosigkeit andauert.
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 49/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2003 - L 7 AL 174/01
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2001 (B 11 AL 49/01 R) allerdings klargestellt, dass eine einmalige Anrechnung von Vermögen nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um den gleichen Alhi-Anspruch handelt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2002 - L 7 AL 453/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2003 - L 7 AL 174/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. z.B. Urteil vom 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R -, SozR 3-4220 § 6 Nr. 7), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 26.11.2002 - L 7 AL 453/00 -) zu den Voraussetzungen einer dieser Zweckbestimmung entsprechenden Vermögensdisposition, ist festzustellen, ob der Arbeitslose sein Vermögen tatsächlich zur Aufrechterhaltung seiner Alterssicherung bestimmt hat (subjektive Zweckbestimmung) und ob die objektiven Begleitumstände im Einklang mit der subjektiven Zweckbestimmung stehen und diese damit glaubhaft ist.
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